Nach ihrer Fläche ist die Einheitsgemeinde Jessen die elftgrößte Gemeinde Deutschlands
Bundesland
Landkreis
Einwohner
14.150 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
06917
Vorwahlen
03537, 035387, 035388, 035389
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Jessen (Elster)
Markt 1
06917 Jessen (Elster)
2. Einwohnermeldeamt Jessen
Markt 1
06917 Jessen (Elster)
3. Ordnungsamt Jessen
Markt 1
06917 Jessen (Elster)
Gemeinde Jessen (Elster) – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Jessen (Elster) betreffen die 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 39 „Gewerbepark Jessen 2“, die seit dem 27. September 2024 rechtskräftig ist.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.